Samstag, 15.02.2025, 19 Uhr, im Peter-Weiss-Haus (Kartenraum)
Feindeslisten, Leichensäcke und zigtausende Schuss Munition – so hatte sich unter dem Namen „Nordkreuz“ eine Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern auf den Zusammenbruch des deutschen Staates vorbereitet. Nach dem möglicherweise auch selbst herbeigeführten „Tag X“ sollten gemeinsam politische Gegner:innen von den Feindeslisten ermordet werden. Teil der Gruppe waren Politiker von AfD und FDP, Polizisten und Soldaten. Erst eine Recherche der taz brachte die Gruppe 2017 erstmals in die Öffentlichkeit.
Trotz zahlreicher Straf- und Disziplinarverfahren sind viele Fragen zu dem rechtsextremen Netzwerk ungeklärt. Seit 2024 beschäftigt sich auch der 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Schweriner Landtags mit Nordkreuz. Aber: was haben die Prepper von Nordkreuz mit dem rechten Terror des NSU zu tun? Und was kann ein Landtag zur Aufklärung von rechten Netzwerken in den Sicherheitsbehörden beitragen? Mit Caro Keller von NSU-Watch, die den Untersuchungsausschuss seit vielen Jahren begleitet, wollen wir über diese Fragen und den Stand der Aufklärung sprechen.
Der Eintritt ist frei.
Eine Veranstaltung des Dokumentationszentrum „Lichtenhagen im Gedächtnis“, des Bündnis „Mord verjährt nicht“ und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Mecklenburg-Vorpommern.
Bei der Veranstaltung gelten die Hausregeln des Peter-Weiss-Haus, besonders:
„Nach den Grundprinzipien des Hauses wird darauf geachtet, dass es sich um einen diskriminierungsfreien Raum handelt, in dem niemand auf Grund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen und antisemitischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert wird.
Mit einem derartigen Verständnis der eigenen Arbeit und Zielsetzung ist es unvereinbar, dass diese Räume auch Menschen zur Verfügung stehen, die aufgrund vergangener Handlungen bzw. ihrer politischen Aktivitäten für eine Diskriminierung von Menschen stehen. Diese Zugangsbeschränkung sichert einen universellen Zugang der Allgemeinheit zur Einrichtung und dient damit dem Schutz der Menschenwürde und des Demokratieprinzips.
Das Peter-Weiss-Haus schließt insbesondere Personen von seinen Aktivitäten aus, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen aufgefallen sind.“